Appell an die Bundespolitik: Umsetzung wichtiger kinder- und jugendhilfepolitischer Vorhaben

Mitteilung vom 20.11.2024

Appell an die Bundespolitik: Bitte um Umsetzung wichtiger kinder- und jugendhilfepolitischer Vorhaben

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag,

anlässlich des heutigen 35. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention und angesichts der aktuellen politischen Situation bittet der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) Sie im Schulterschluss mit vielen weiteren jugendhilfepolitischen Akteuren eindringlich, die Weichen für eine verlässliche Kinder- und Jugendpolitik zu stellen. Auch oder gerade nach dem Ende der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und vor dem Hintergrund der sich daraus ergebenden Unsicherheiten ist es entscheidend, dass unsere Gesellschaft ein starkes und nachhaltiges Zeichen für die Rechte und den Schutz der jungen Generation setzt. Dies muss vor allem auch durch konkrete politische Maßnahmen geschehen. Daher bitten wir Sie, zwei zentrale Gesetzesvorhaben zeitnah umzusetzen, da diese richtungsweisend für den Schutz und die Teilhabe von jungen Menschen sind.

Die Entwürfe zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) und zum Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (UBSKM-Gesetz) wurden in den vergangenen Monaten und Jahren mit hoher fachlicher Expertise und unter Einbeziehung überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände erarbeitet. So ging der Erstellung des Referentenentwurfs zum IKJHG ein mehrjähriger intensiver Beteiligungsprozess voraus, dessen Ergebnisse in den Entwurf eines Gesetzes eingemündet sind, das ursprünglich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollte, und für dessen erfolgreiche Umsetzung insbesondere auch auf kommunaler Ebene bereits in großem Umfang Vorbereitungen getroffen wurden. Ziel des Gesetzes ist die Zusammenführung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen, um jungen Menschen und ihren Familien einheitliche und transparente Organisationsstrukturen und damit gleichberechtigte Chancen auf Unterstützung und Teilhabe anbieten zu können. Das mit der konstruktiven Aushandlung eines überzeugenden IKJHG verbundene Engagement aller Beteiligten stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft dar. Die sich daraus ergebenden Erwartungen von Fachöffentlichkeit, Politik und den betroffenen Familien dürfen nicht enttäuscht und das Gesetz unbedingt zum Abschluss gebracht werden.

Gleiches gilt für das Gesetz zur Stärkung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt (UBSKM-Gesetz), das ein starkes Zeichen für die Rechte der Betroffenen setzt, auf dringende Forderungen der Fachpraxis eingeht und unbedingt noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden sollte. Besonders wichtig ist die langfristige Absicherung der Strukturen der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sowie die Stärkung des Betroffenenrates und der Aufarbeitungskommission. Diese Maßnahmen können nicht nur zur Prävention und Intervention, sondern auch zur langfristigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt einen entscheidenden Beitrag leisten. Der Gesetzesentwurf ist bereits im Kabinett beschlossen und unter den Fraktionen weitgehend unstrittig.

Die Teilhabe aller jungen Menschen und ihr Schutz vor sexualisierter Gewalt sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Ganz unter dem Motto des 17. Kinder- und Jugendberichts „Aufwachsen mit Zuversicht und Vertrauen“ appellieren wir daher an die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger: Setzen Sie ein klares Zeichen für den Schutz junger Menschen und für eine inklusive, chancengerechte Zukunft. Zeigen Sie Mut und verabschieden diese dringenden Gesetzesvorhaben. Nur so kann das Vertrauen in die Politik gestärkt und die Zuversicht für die junge Generation wiederhergestellt werden. Wir bitten Sie, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich klar zur Förderung, zu den Rechten und dem Schutz aller jungen Menschen zu bekennen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!

VPK-Bundesverband e.V.
Berlin, den 20. November 2024

Kontakt
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Bundesgeschäftsstelle: Michaelkirchstraße 17/18, 10179 Berlin, Tel.: 030 / 58 58 17 16 01
E-Mail: info@vpk.de
Internet: www.vpk.de
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Stellvertretend für eine Vielzahl wichtiger Stimmen wichtiger Akteure aus dem Feld der Kinder- und Jugendhilfe verweist der VPK-Bundesverband e.V. an dieser Stelle auf folgende Appelle und Stellungnahmen: