Forderungen des VPK zur Bundestagswahl 2025

Veröffentlicht am 17.02.2025

Mitteilung vom 17.02.2025

Forderungen des VPK zur Bundestagswahl 2025

Die Kinder- und Jugendhilfe steht vor großen Herausforderungen, welche nur unter gemeinsamer Anstrengung und durch das Zusammenwirken aller am Hilfeprozess Beteiligten erfolgreich bewältigt werden können. Die mit der Reform des SGB VIII einhergehenden Veränderungen sind zum großen Teil begrüßenswert. Aber um auch in Zukunft erfolgreich im Sinne junger Menschen wirken zu können, müssen die zukünftigen Regierungsparteien mit innovativen Ansätzen und einer angemessenen Finanzierung die Weichen für eine echte Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen stellen. Die Bedarfe der in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen lebenden jungen Menschen müssen fokussiert und ihre Anliegen in den Mittelpunkt gestellt werden. Gerade die geplante Umsetzung der Inklusion in all ihren Facetten, aber auch die Bekämpfung des vielerorts bestehenden Fachkräftemangels sowie der Umgang mit der stetigen Zunahme komplexer Fallverläufe stellen die Kinder- und Jugendhilfe vor Herausforderungen, denen nur durch das konstruktive und ergebnisorientierte Handeln von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern unter Partizipation der jungen Menschen begegnet werden kann. 
Der VPK richtet sich mit den folgenden Forderungen an die zukünftigen demokratischen Parteien und erwartet von der neuen Regierung, dass sie die Anliegen und Interessen junger Menschen und ihrer Familien wahrnimmt, diese bei der Ausgestaltung ihrer Regierungsprogramme berücksichtigt und alles dafür tut, jungen Menschen – unabhängig von jeglichem Zugehörigkeitsgefühl und jeglicher Diversität – ein selbstbestimmtes und selbstwirksames Aufwachsen zu ermöglichen.

1.    Kinderschutz
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) bringt vielfältige neue Möglichkeiten und Aufgaben mit sich. Neben dem enthaltenen Ziel der inklusiven Ausrichtung, der Festlegung einer stärkeren Einbeziehung der Eltern in den Erziehungsprozess sowie einer Ausweitung der Beteiligungsrechte junger Menschen begrüßt der VPK vor allem auch die weitergehende Stärkung des Kinderschutzes, die der Verband in Kooperation mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) bereits seit Jahren konsequent verfolgt. Einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Ziels eines verbesserten Schutzes von jungen Menschen vor sexueller Gewalt wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen geleistet. Das Gesetz soll dazu beitragen, sexuellen Kindesmissbrauch gezielt zu bekämpfen, systematisch aufzuarbeiten und zu verhindern. Mit Sorge hingegen betrachtet der VPK, dass dieses Ziel an einer ungenügenden und teils nicht ausreichend qualifizierten Personalausstattung, insbesondere auch bei öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, scheitern könnte. 

Der VPK fordert, die Anstrengungen zur Entwicklung und Umsetzung gelingender Schutzkonzepte von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe weiter voranzutreiben und fortzuentwickeln. Hier sind aus Sicht des VPK auch Verbesserungen in den Ländern und Gebietskörperschaften – insbesondere hinsichtlich der gegenseitigen Kooperation – erforderlich, die nur durch die kontinuierliche Begleitung, Beratung und Kontrolle sichergestellt werden können. 

2.    Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Der VPK hat sich im Rahmen des vom BMFSFJ initiierten Beteiligungsprozesses zur inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe und im Schulterschluss mit zahlreichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) eingesetzt. Der Verband bedauert, dass das Gesetz allen Anstrengungen zum Trotz in der aktuellen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte. Umso wichtiger ist es, den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen, derzeit noch bestehende Änderungsbedarfe (u. a. im Kontext des Leistungsrechts verbunden mit der Schiedsstellfähigkeit ambulanter Hilfen oder bezüglich des eigenen Rechtsanspruchs junger Menschen) zu klären und in der kommenden Legislaturperiode ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz zu verabschieden, das den Anforderungen in der Praxis so gut wie möglich gerecht wird. Die inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf keinesfalls zum Scheitern verurteilt sein.

Der VPK fordert, das Ziel der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe weiter zu verfolgen und auf Grundlage der im Rahmen des Beteiligungsprozesses erarbeiteten Haltungen, Expertisen und Synergien auch in der kommenden Legislatur weiter mit Leben zu füllen. Hierfür müssen überzeugende neue Strukturen geschaffen, die Schnittstellenarbeit verbessert und multiprofessionelle Kooperationen (weiter-) entwickelt werden. Die dabei zu bewältigenden Herausforderungen bedürfen der Sicherstellung von gut ausgebildetem Personal, das den neuen Aufgaben entsprechend regelmäßig weiterqualifiziert werden muss. Für eine erfolgreiche und bedarfsgerechte Umsetzung der großen Lösung ist die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel unumgänglich, da sich die inklusive Haltung auch in einer angemessenen Ausstattung widerspiegeln muss und sich eine inklusive gesellschaftliche Ausrichtung nur auf diesem Weg nachhaltig festigen zu kann. 

3.    Wirksame Beteiligung und Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten und Kinderrechten
Die sehr begrüßenswerte Ausweitung der Beteiligungsrechte innerhalb des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) gilt es mit Leben zu füllen. Eine erfolgreiche Kinder- und Jugendhilfe kann sowohl in Politik als auch Praxis nicht ohne die Beteiligung der jungen Menschen selbst gelingen, und Verbesserungen in der Angebotslandschaft sollten nicht nur für, sondern vor allem mit den jungen Menschen gemeinsam erarbeitet werden. Um jungen Menschen auch bei der anstehenden Bundestagswahl eine Stimme zu geben, hat sich der VPK mit einer Umfrage direkt an die in Jugendhilfeeinrichtungen lebenden jungen Menschen gewandt. Die Umfrage zeigt ganz klar: Junge Menschen wünschen sich u.a. soziale Gerechtigkeit, ein bezahlbares Leben sowie eine sichere Zukunft. In einer Zeit voller Krisen – von Inflation und innerpolitischen Spannungen über den Klimawandel bis hin zu Kriegen – zeigt sich, dass junge Menschen sehr genau wahrnehmen, was um sie herum geschieht. Die Sichtbarmachung und vorrangige Berücksichtigung dieser Bedürfnisse und Interessen von Kindern sind eine zentrale, langfristige und herausfordernde gesellschaftspolitische Aufgabe. Sie zu erfüllen obliegt allen freiheitlich-demokratisch denkenden und handelnden Kräften in Deutschland. Hierbei stellt die überzeugende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen wichtigen Schritt auf diesem Weg dar.

Der VPK fordert die Beteiligung und Stärkung von Partizipationsmöglichkeiten junger Menschen. Der Verband appelliert an die neue Bundesregierung, die Anliegen der heranwachsenden Generation ernst zu nehmen und sie an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen aktiv zu beteiligen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist aus dieser Konsequenz heraus folgerichtig und muss in der neuen Legislaturperiode unbedingt umgesetzt werden.

4.    Partizipative Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz misst dem Ausbau und der Verstetigung partizipativer Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe zu Recht eine herausragende Bedeutung bei. Diese Zielerreichung ist nur auf Grundlage eines kooperativ ausgerichteten Grundverständnisses zwischen der freien und der öffentlichen Jugendhilfe denkbar. Neue Vorschriften im Kinderschutz dürfen entgegen ihrer gesetzgeberischen Absicht in der Praxis nicht zu unnötiger und weiterer Bürokratie in den ohnehin überlasteten Systemen führen – dies wäre in der Sache des Kinderschutzes kontraproduktiv. Ein wirksamer Kinderschutz wird vor allem durch Vertrauensbeziehungen gewährleistet, die durch Kontinuität und Regelmäßigkeit sicherzustellen ist; hieran hat es in der Vergangenheit immer wieder gemangelt. Eine diesbezügliche Stärkung wird auch im Hinblick auf die Zunahme komplexer Hilfebedarfe und die damit einhergehenden stetig zunehmenden bundesweiten Fallanfragen für passende Betreuungsmöglichkeiten deutlich. 

Der VPK fordert die partnerschaftliche und verbindliche Kooperation zwischen freier und öffentlicher Jugendhilfe. Es gilt zudem, die Vernetzung von Pilotprojekten und Expertisen im Umgang mit komplexen Hilfebedarfen auch in der neuen Legislaturperiode zu unterstützen und weiter auszubauen, um damit eine Vielzahl an Einrichtungswechseln zu verhindern und den jungen Menschen ein bedarfsgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Die mit dem dramatisch steigenden Bedarf an Hilfen zur Erziehung verbundene steigende Komplexität der Fälle schließlich zeigt, dass eine intensive Präventionsarbeit in Kooperation mit Familien und weiteren Beteiligten des sozialen Bereichs unerlässlich ist. 

5.    Finanzierungsstrukturen
Die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ist auf kommunaler Ebene aufgrund von verkrusteten Finanzierungsstrukturen nach wie vor unterfinanziert. Dies hat weitreichende negative Folgen für junge Menschen mit Leistungsbedarfen in denjenigen Kommunen, die über ein unzureichendes Steueraufkommen verfügen. Dies kann in einer unbeabsichtigten Nebenfolge zur Ungleichbehandlung junger Menschen in der Weise führen, dass diesen die notwendigen und geeigneten Hilfen aus Kostengründen nicht zuteilwerden und widerspricht zudem dem Ziel der inklusiven Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. 

Der VPK fordert, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen in Bezug auf die Kostenverteilungen in der Kinder- und Jugendhilfe einer grundlegenden Überprüfung unterzogen werden, damit junge Menschen unabhängig von ihrem Wohnort die für sie notwendigen Hilfeleistungen erhalten. 

6.    Gleichstellung und Förderung
Privat-wirtschaftliche Träger bieten in der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere bei den
Hilfen zur Erziehung (HzE) einen immer höheren Anteil an Unterstützungsangeboten an. Dies hängt in erster Linie mit ihrer Leistungsbereitschaft und der Qualität ihrer Leistungsangebote zusammen, die am konkreten Hilfebedarf von jungen Menschen ausgerichtet sind. Dies wird von öffentlichen Trägern honoriert und nachgefragt und ist insbesondere auch im Hinblick auf die bereits erwähnte Zunahme von Fallkomplexitäten von großer Bedeutung. Privat-wirtschaftliche Leistungsanbieter sind insoweit schon lange fester und wichtiger Bestandteil der Angebotsstruktur in der Kinder- und Jugendhilfe. Ungeachtet dessen sind es jedoch nach wie vor die gemeinnützigen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die vom Gesetzgeber aus nicht nachvollziehbaren Gründen weiterhin einseitig privilegiert werden. Dies mag zwar historisch nachvollziehbar sein, steht heute aber nicht mehr in Einklang mit der Realität und dem Alltag einer modernen Kinder- und Jugendhilfe, in der privat-wirtschaftliche Träger eine bedeutende Rolle einnehmen. So gilt es aus Sicht des VPK, die aktuell nach wie vor bestehenden Benachteiligungen zu beseitigen, sodass die wichtigen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe im Interesse der jungen Menschen und deren Familien von allen Leistungserbringern bereitgestellt werden können. Private Träger geben schon heute wichtige und flexible Antworten auf viele der bestehenden Probleme – ihre Expertise und ihre Angebote sollten von daher unbedingt genutzt werden.

Auch hinsichtlich der finanziellen Förderung gilt es, privat-wirtschaftliche Träger gleichzustellen, um jungen Menschen unabhängig der Trägerschaft ihrer Unterbringung gleiche Voraussetzungen und ein damit verbundenes bedarfsgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Bisher sieht der Gesetzgeber eine Finanzierung zur Förderung der freien Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII i.V. mit § 75 SGB VIII nur für gemeinnützige und – in der Regel – anerkannte freie Träger vor. Damit schließt er privat-wirtschaftliche Träger faktisch aus, obwohl sie in den Statusnormen des SGB VIII gleichgestellt sind und qualitativ eine mindestens gleichwertige Leistung erbringen. Diese einseitige Privilegierung fußt auf einem völlig veralteten Verständnis von „Gemeinnützigkeit“, da dieses nach wie vor mit einer steuerlichen Gemeinnützigkeit gem. der Abgabenordnung gleichgesetzt wird. Dies entspricht aber dem Grunde nach nicht der Intention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs 11/6748 S. 82) und erst recht nicht dem gesellschaftspolitischen Wirken von privat-wirtschaftlichen Trägern, die gleichermaßen einen nicht unerheblichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe leisten.

Der VPK fordert aus diesen Gründen eine rechtliche Gleichstellung aller Träger in der Kinder- und Jugendhilfe, welche die gesellschaftlichen Realitäten und Notwendigkeiten berücksichtigt und die inakzeptable rechtliche Ungleichbehandlung von privat-wirtschaftlichen Trägern beendet. Zudem gilt es, zukünftig alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die zur Förderung der freien Jugendhilfe beitragen, gleichermaßen an der Finanzierung nach § 74 SGB VIII i.V. mit § 75 SGB VIII zu beteiligen und nicht – wie bisher – nur gemeinnützige Träger. Dies gilt beispielsweise auch für differenzierte statistische Erhebungen, in denen die Angebote privater Träger zukünftig explizit ausgewiesen werden sollten (z.B. Kinder- und Jugendhilfestatistik).

VPK-Bundesverband e.V.
Februar 2025
 

Mitteilung vom 23.01.2025 – In leichter Sprache

Forderungen des VPK zur Bundestags·wahl 2025

Der VPK setzt sich für Kinder und junge Menschen ein.
Er macht sich dafür stark, dass sie gut aufwachsen können.

Warum ist das wichtig?
Es gibt große Probleme in der Kinder- und Jugend·hilfe.
Viele Einrichtungen haben zu wenig Geld und zu wenig Personal.
Auch junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen brauchen mehr Hilfe.
Deshalb fordert der VPK bessere Regeln und mehr Unterstützung von der Politik.

Das fordert der VPK:
🔹 Besserer Schutz für Kinder
Kinder müssen sicher aufwachsen.
Es gibt Gesetze, die Kinder vor Gewalt schützen sollen.
Diese Gesetze müssen gut umgesetzt werden.
Dafür braucht es genug Fachkräfte in den Einrichtungen.

🔹 Gute Betreuung für alle Kinder
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
Egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht.
Die Politik muss dafür sorgen, dass es genug Geld und gute Regeln gibt.

🔹 Junge Menschen sollen mitentscheiden
Junge Menschen wissen selbst am besten, was sie brauchen.
Sie sollen bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitreden können.
Dafür müssen ihre Rechte gestärkt werden.

🔹 Mehr Zusammenarbeit
Jugend·hilfe funktioniert nur, wenn alle gut zusammenarbeiten.
Die Politik, Städte und Gemeinden müssen sich absprechen.
So können sie Kinder und Jugendliche besser unterstützen.

🔹 Mehr Geld für Kinder- und Jugendhilfe
Viele Einrichtungen haben zu wenig Geld.
In manchen Städten gibt es nicht genug Hilfs·angebote für junge Menschen.
Alle Kinder sollen die gleiche Hilfe bekommen – egal, wo sie wohnen.
Die Politik muss dafür sorgen, dass genug Geld für alle da ist.

🔹 Faire Behandlung aller Träger
Es gibt verschiedene Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche unterstützen.
Einige gehören dem Staat, andere sind privat.
Alle sollen die gleiche Unterstützung bekommen.

Was muss jetzt passieren?
Die Politik muss mehr tun, damit junge Menschen sicher aufwachsen können.
Der VPK fordert, dass die neuen Regierungs·parteien diese Themen ernst nehmen.
Junge Menschen sollen ein gutes Leben haben – jetzt und in der Zukunft!

 

 

Forderungen des VPK zur Bundestagswahl 2025

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Kontakt / Ansprechpartner
Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK)
Bundesgeschäftsstelle: Michaelkirchstr. 17/18 - 10179 Berlin, Tel.: 030 – 58 58 17 16 01
E-Mail: info@vpk.de
Internet: www.vpk.de

Hintergrund
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien
Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.