Junge Menschen müssen gehört und beteiligt werden!
Am Internationalen Tag der Kinderrechte fordert der VPK die zügige Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz
Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern und das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „vorrangig“ zu berücksichtigen. Doch obwohl Kinderrechte in Deutschland nach dieser Konvention bereits geltendes Recht sind, finden diese auch 31 Jahre nach der Ratifizierung keinen Niederschlag im Grundgesetz. Am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte betont der VPK die Notwendigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, und fordert eine zügige Umsetzung dieses im Koalitionsvertrag gemeinsam festgelegten Ziels.
Im September 2022 hat der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes Deutschland in einem erneuten Monitoring ein wesentliches Umsetzungsdefizit bei der Berücksichtigung der Kinderrechte in Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung attestiert. Denn allen Ankündigungen der Koalitionsparteien zum Trotz sind gescheiterten Formulierungsvorschlägen hinsichtlich der erfolgreichen Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung bis heute keine weiteren konkreten Schritte gefolgt. Aufgrund dieser Entwicklungen und in Anbetracht der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, insbesondere mit Blick auf die zurückliegende Pandemie sowie die demografische Entwicklung, wird deutlich, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zeitnah umgesetzt und die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus gerückt werden müssen.
„Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist ein notwendiger Schritt, um ein verfassungsrechtliches Fundament für den Kinderschutz und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK). „Die Stimmen junger Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten müssen gehört werden. Ihre aktive Beteiligung und Einbeziehung in Entscheidungsprozesse, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Sozialwesen, ist unerlässlich, denn nur so können ihre Interessen und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden“, so Adam weiter.
Im Interesse der Sicherung von Kinderrechten und einer tatsächlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein sicheres Aufwachsen von Kindern misst der Verband seit jeher der konsequenten Umsetzung von einfachgesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung des Kinderschutzes wie auch von Kinderrechten, die den jungen Menschen tatsächlich zugutekommen, eine zentrale Bedeutung bei. Jedoch hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre gezeigt, dass einfachgesetzliche Regelungen offenbar nicht ausreichen, um zeitgemäße, finanziell auskömmliche und den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien wirklich entsprechende Angebote und Strukturen zu schaffen und jungen Menschen Gehör in allen sie betreffenden Angelegenheiten zu verleihen. Im Gegensatz zu Erwachsenen können Kinder ihre Rechte nicht selbst einfordern und verteidigen, sondern sind bei der Umsetzung ihrer Grundrechte auf den besonderen Schutz, die Förderung und die Beteiligung durch die Gesellschaft angewiesen. Die oben beschriebenen Entwicklungen und Erkenntnisse sowie die nach wie vor nicht zufriedenstellende Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen junger Menschen haben den VPK dazu veranlasst, seine im Jahr 2020 verfasste Positionierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz kritisch zu überprüfen und neu zu formulieren.
„Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz allein wird das aktuell bestehende Dilemma der unzureichenden Berücksichtigung von Kinderinteressen vielleicht zunächst nicht lösen können“, so Martin Adam. „Die Schaffung eines verfassungsrechtlichen Fundaments und die Zuweisung eines festen und klar sichtbaren Platzes zwischen UN-KRK, Völkerrecht und unserer höchsten Werteordnung – dem Grundgesetz – vermag jedoch ein erster, aber wichtiger Etappensieg bei der Sicherstellung von Kinderrechten und der Umsetzung überzeugender Maßnahmen zum Kinderschutz in Deutschland sein“, so Adam. Mit seinem heutigen Appell möchte der Verband ein Zeichen setzen und deutlich machen, dass er sämtliche Bestrebungen auf dem Weg zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zukünftig mit aller Kraft unterstützen wird.
VPK-Bundesverband e.V.
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Hintergrund
Der VPK-Bundesverband ist der einzige bundesweite Dachverband für private Träger der freien
Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe. Er ist politisch und finanziell unabhängig und wird durch die Beiträge der Mitglieder der Landes- und Fachverbände finanziert, die auf Grundlage des Sozialgesetzbuches verschiedene Dienstleistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen.
Der VPK wird zur Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft aktiv. Er ist nach seinem Selbstverständnis qualitäts- und leistungsorientiert und in verschiedenen übergreifenden Gremien bundesweit vertreten. Der Verband wird in allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen der Kinder- und Jugendhilfe initiativ, verfasst Stellungnahmen, unterhält eine Internetseite und gibt die Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“ heraus.