Der VPK-Bundesverband unterstützt eine inklusive Ausrichtung des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Eine erfolgreiche Umsetzung sollte aus Sicht des Verbandes jedoch schrittweise und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, wie ein jetzt veröffentlichtes Positionspapier des Verbandes erläutert.
Der Verband, der die Interessen privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe vertritt, sei sich bewusst, dass für eine erfolgreiche Umsetzung der inklusiven Ausrichtung umfangreiche, langfristige und dauerhafte gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sein werden. Der Verband wird diesen Prozess bestmöglich fördern und unterstützen, wie Präsident Martin Adam jetzt in einer Presseerklärung mitteilte.
Eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland seit vielen Jahren diskutiert und von der Fachwelt begrüßt. Jedoch lassen die Vielfalt und Komplexität der verschiedenen Hilfesysteme das wichtige Anliegen zu einer großen Herausforderung werden. Qualitätsaspekte müssten immer im Mittelpunkt der Überlegungen stehen, damit eine inklusive Ausrichtung am Ende tatsächlich auch zu einer Verbesserung der Lebenswirklichkeit junger Menschen mit und ohne Behinderung führt.
Adam betont: „Die Ausdifferenzierung der Leistungsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe darf kein Selbstzweck sein und keinesfalls zur Kostensteuerung oder zur Befriedigung von Einsparinteressen in Bund, Ländern und Kommunen genutzt werden. Die Gestaltungsfehler, die bei der inklusiven Umsetzung in Schulen gemacht wurden, dürfen auf keinen Fall in der Kinder- und Jugendhilfe wiederholt werden.“
„Inklusion muss immer den Einzelfall und den erforderlichen Bedarf des Hilfeempfängers berücksichtigen“, so Adam weiter. Zwar gilt aus Sicht des VPK die grundsätzliche Anforderung einer inklusiven Ausrichtung auch für die stationären Leistungsangebote in den Hilfen zur Erziehung (HzE). Im Sinne des individuellen Bedarfs ist es allerdings nicht immer sinnvoll, alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von der Art und der Ausprägung ihrer Behinderung (geistig, körperlich, seelisch) in ein und derselben Einrichtung unterzubringen.
Die abschließende Entscheidungshoheit über die zu erbringende Leistung muss auch zukünftig bei der Kinder- und Jugendhilfe verbleiben.
Der VPK fordert u.a.:
- den Erhalt individueller Rechtsansprüche,
- die intensive Schulung der Fachkräfte,
- die Bereitstellung notwendiger Finanzmittel zur Umsetzung einer inklusiven Ausrichtung des SGB VIII,
- die Akzeptanz der unternehmerischen Entscheidung eines Trägers bezüglich seiner Leistungsangebote.
Eine Verpflichtung zur Sicherstellung einer vollständig inklusiven Angebotsstruktur lehnt der VPK ab und empfiehlt stattdessen einen behutsamen Einstieg in eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe bei der anstehenden Weiterentwicklung des SGB VIII. „Deutschland ist von einer gesellschaftlichen Realität, die inklusiv denkt und handelt, noch weit entfernt. Insoweit ist eine inklusive Ausrichtung, die eine durchgängige Barrierefreiheit in allen Bereichen vorsieht, derzeit noch nicht realisierbar. Der VPK schlägt eine schrittweise Umsetzung vor, nach der zunächst der Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen und geistigen Behinderung in der Gesamtzuständigkeit des SGB VIII hergestellt wird“, so Adam abschließend.