Kostenheranziehung von jungen Menschen

Veröffentlicht am Kostenheranziehung von jungen Menschen auf Grundlage von § 94 Abs. 6 SGB VIII

Kostenheranziehung von jungen Menschen auf Grundlage von
§ 94 Abs. 6 SGB VIII
 

Der VPK-Bundesverband hat bereits im Jahr 2018 durch Beschluss der Delegiertenversammlung die Forderung erhoben, dass der Gesetzgeber zukünftig von einer Kostenheranziehung junger Menschen auf Grundlage von § 94 Abs. 6 SGB VIII vollständig absehen solle, da diese Regelung nicht zielführend ist, junge Menschen werden zu Unrecht benachteiligt.

Der derzeitige Verbleib von lediglich 25 % des Einkommens gibt den jungen Menschen nicht den wünschenswerten Anreiz, einer Erwerbstätigkeit oder auch anderen Tätigkeiten nachzugehen. Die Regelung ist demnach wenig motivierend und missachtet aus Sicht des VPK zudem das allgemeine Ziel des SGB VIII, nach dem junge Menschen in ihrer Entwicklung zu selbstständigen Erwachsenen gefördert werden sollen.

Nun hat der Gesetzgeber einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Position der jungen Menschen noch weiter
verschlechtert. So sollen zukünftig nicht nur 75 % des Einkommens abgezogen werden, sondern darüber
hinaus auch noch das jeweils aktuelle Monatseinkommen maßgeblich dafür sein, wie viel den jungen Menschen im Rahmen der Kostenbeteiligung von ihrem Einkommen abgezogen werden soll. Begründet wird dies damit, dass es sich hierbei lediglich um eine rechtliche Klarstellung dahingehend handelt, dass § 93 Abs. 4 SGB VIII nicht auf die Kostenheranziehung von jungen Menschen gem. § 94 Abs. 6 SGB VIII anwendbar ist. Der Gesetzgeber sei allerdings zu einer Rechtsklarheit und -bestimmtheit verpflichtet, die die bisherigen Formulierungen nicht zulassen.

Die geltenden Regelungen sehen vor, dass das durchschnittliche Monatseinkommen des vorangegangenen
Kalenderjahres maßgeblich ist. Praktisch bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass ein von jungen
Menschen erzieltes Einkommen sofort herangezogen wird und nicht – wie bisher – auf Grundlage des Vorjahres.

Der VPK hat das Bundesfamilienministerium gebeten, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Die in der aktuellen Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift "Blickpunkt Jugendhilfe" erschienene Stellungnahme des BMFSFJ sowie die verkürzte Stellungnahme des VPK-Bundesverbandes finden Sie hier: