Betreuungs- und Erziehungsverträge werden in der aktuellen Praxis der Kinder- und Jugendhilfe bislang noch eher selten genutzt. Immer öfter stellt sich stationären und ambulanten Einrichtungen jedoch die Frage, ob Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in dem zivilgesellschaftlichen Verhältnis zwischen Einrichtung/Dienst und Klient nicht besser in einem Betreuungsvertrag fixiert werden sollten, auch mit Blick auf eine "Entgeltsicherheit" und die Bindungen von Einrichtungen aus den Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.
Doch sind Betreuungsverträge in der Kinder- und Jugendhilfepraxis wirklich notwendig und falls ja, welche Bereiche könnten durch sie geregelt werden? Welche Rechts- und Anspruchsbeziehungen bestehen zwischen den Beteiligten im jugendhilferechtlichen Dreieck und könnten durch einen Betreuungsvertrag (zweckmäßig) geregelt werden? Welche potentiellen Nachteile sind abzuwägen und wie lassen sich Betreuungsverträge in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe handhaben?
Im Rahmen eines Live-Webinars beleuchtet Rechtsanwalt Rüdiger Meier von der Kanzlei DORNHEIM Rechtsanwälte & Steuerberater GbR diese und weitere Fragestellungen zu den Vor- und Nachteilen sowie Möglichkeiten und Grenzen von Betreuungsverträgen in der Kinder- und Jugendhilfe und greift im anschließenden Chat selbstverständlich auch die Fragestellungen der Teilnehmer*innen auf.
Termin: Mittwoch, 6. Oktober 2021, 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zielgruppe: Fachkräfte und Leitungspersonen aus der Kinder- und Jugendhilfe
Kosten: 39,- EUR
Zugangsdaten: Ihren persönlichen Zugangscode erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail
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