Die Kinderbetreuung hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen: Das zunehmende Bedürfnis nach einer erfolgreichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Ergebnisse zahlreicher Studien, die die Bedeutung frühkindlicher Bildung und Betreuung belegen, verlangen nach einem umfangreichen Ausbau der qualifizierten Betreuung von Kleinkindern. Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde die Grundlage für diesen Ausbau gelegt: Ab dem Jahr 2013 haben alle Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Ausbau der Betreuung ist eine gewaltige Aufgabe, die nur mit großer gemeinsamer Anstrengung aller beteiligten Akteure umsetzbar sein wird. Kommunale, frei-gemeinnützige wie auch privat-wirtschaftliche Träger werden hierbei Hand in Hand arbeiten und gemeinsam Lösungen entwickeln müssen. Doch wie steht es eigentlich heute um die dafür nötige Gleichstellung der Träger? Wie findet das KiföG Anwendung im Landesrecht der einzelnen Bundesländer? Wie sieht die aktuelle Landschaft der Kindertagesbetreuung aus? Und was können privat-wirtschaftliche Anbieter leisten?
Antworten auf diese Fragen wurden am zweiten Tag der Veranstaltung von Experten aus Theorie und Praxis der Kindertagesbetreuung gegeben.