Begrüßung durch Michael W. Budig, Präsident VPK-Bundesverband
Eine kurze Nachbetrachtung
Privates Unternehmertum und ein fairer Wettbewerb sorgt auch in der Kinder- und Jugendhilfe für eine Verbesserung der Dienstleistungsangebote für junge Menschen. Schwer verständlich bleibt, dass seitens des Gesetzgebers immer noch nicht alle Träger gleichbehandelt werden, sondern bestimmte Gruppen einseitig privilegiert werden.
So bleiben Chancen ungenutzt, die beständen, wenn es nur um die Sicherstellung einer bestmöglichen Leistung für junge Menschen ginge. Leider aber werden weiterhin dringend notwendige gesellschaftliche wie auch gesetzgeberische Veränderungen nicht auf den Weg gebracht. Dieses Verhindern der gesetzlichen Gleichstellung von privaten Trägern mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege hat vielfältige Konsequenzen. Aktuell führt dies im Bereich der Tagesbetreuung von unter dreijährigen Kindern dazu, dass der ab dem 01.08.2013 geltende Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz in vielen Bundesländern zum 01.08.2013 nicht gewährleistet werden kann.
Der VPK wird aus diesen Gründen auch zukünftig entsprechende Überzeugungsarbeit leisten und auf gesetzgeberische Veränderungen hinwirken.
Die Qualität der Leistung ist wichtig - nicht die Art der Rechtsträgerschaft!
(Die Dokumentation der Tagung erfolgt in "Blickpunkt Jugendhilfe", Ausgabe 3 und 4/2013, die im August 2013 erscheint.)