Der VPK setzt sich seit Jahren für den Ausbau und eine kontinuierliche Weiterentwicklung im Kinderschutz ein. Grundlage unserer Arbeit sind unser Leitbild und unser Verhaltenskodex. Seit 2016 besteht darüber hinaus eine Vereinbarung mit dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Nachfolgend sind einige Informationen aufgelistet, die in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz sind.